Kanzlei

„Jene, die wissen, wann sie kämpfen und wann sie nicht kämpfen sollen,
werden siegen“ (Sun Tsu)

Mit diesem Zitat heißen wir Sie herzlich willkommen in unserer

Fachkanzlei für Familienrecht.

Bei Trennung und Scheidung geht es uns um die rechtliche und auch menschliche Unterstützung auf dem Weg in Ihren neuen Lebensabschnitt. Wir helfen Ihnen, die Weichen richtig zu stellen – in eine nicht mehr gemeinsame Zukunft, sondern in Ihr eigenes selbstbestimmtes Leben. Sinnvolle außergerichtliche Lösungen zu finden oder auch vor Gericht Ihr Recht durchzusetzen, sind die Aufgaben, denen wir uns jeden Tag neu mit sicherer Fachkenntnis und großem persönlichen Engagement widmen.

Hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung haben uns zu einer führenden Familienrechtskanzlei im Chiemgau gemacht.

Seit mehr als 25 Jahren bietet die Kanzlei umfassende Problemlösungen zu allen Bereichen des Familienrechts, wie:

  • einvernehmliche oder streitige Scheidungen
  • Unterhalt (Kinder, Ehegatten, nicht verheiratete Eltern)
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerechtsregelungen
  • Umgangsrechtregelungen, Wechselmodell, Pendelmodell
  • Unterhalt von Eltern gegen ihre Kinder
  • steuerliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung
  • Rückforderung von Zuwendungen während der Ehe 
  • Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen

Daneben sind im Einzelfall weitere Themenbereiche betroffen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung mit Trennungs-und Scheidungssituationen, erkennen wir diese schnell und können Sie unterstützen, rechtzeitig zu reagieren. 

Wir sind mit einigen, ebenfalls spezialisierten Kollegen in den Bereichen Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht vernetzt. Bei Bedarf können notwendige Informationen zügig eingeholt werden. 

Die Philosophie unserer Kanzlei besteht darin:

  • Ihnen in Ihrer besonderen Situation Sicherheit zu vermitteln, 
  • alle rechtlichen Möglichkeiten auszuloten
  • die für Sie persönlich passende Lösung gemeinsam zu finden
  • den Weg und das Ziel in einfachen, verständlichen Worten zu erklären
  • zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben
  • vor Gericht mit unserem Fachwissen und persönlicher Durchsetzungskraft Ihr Recht zu erstreiten

Am besten lernen Sie uns persönlich kennen, geht es doch um Ihre sehr privaten Themen und um die Wahl eines Anwalts Ihres Vertrauens. Für eine ausführliche Erstberatung (bis zu 1,5 Stunden) stellen wir pauschal 238,00€ in Rechnung. Bei einer späteren Mandatierung wird diese Gebühr angerechnet.

Über die in Ihrem speziellen Fall voraussichtlich anfallenden Kosten sprechen wir in der Erstberatung.