Unterhalt

Wovon soll ich nach der Trennung leben?
Im Falle einer Trennung entstehen meist Existenzängste.
Für den finanziell Schwächeren gilt:

  • Zunächst können Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Wohngeld) beantragt werden. Damit sind Miete und Lebensunterhalt gesichert, bis ein Unterhaltsanspruch geklärt ist.
  • Für Kinder (bis zum 12. Geburtstag) kann beim Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.
  • Außerdem sollte sofort Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes durch den betreuenden Elternteil gestellt werden.

Mit diesen öffentlichen Mitteln kann die Zeit überbrückt werden, bis entweder außergerichtlich eine einvernehmliche Regelung zum Unterhalt getroffen ist, oder über eine Klage eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.

Wichtig ist, so bald als möglich anwaltlichen Rat einzuholen.

System der Unterhaltsberechnung
Hier habe ich für Sie – leicht nachvollziehbar - das System der Unterhaltsberechnung zusammengestellt.