Ehewohnung

Wer muss ausziehen?
Bis zur Scheidung hat jeder Ehegatte das Recht, in der Ehewohnung/Haus zu bleiben. Dies gilt auch, wenn diese einem Partner alleine gehört.
Das Gesetz sieht auch ein Getrenntleben in der Ehewohnung vor. Dabei erledigt keiner der Ehegatten Haushaltsarbeiten für den anderen. Die Nutzung der Räume wird aufgeteilt.

Sollte ein Partner dies nicht akzeptieren, kann gerichtlich die Aufteilung der Ehewohnung herbeigeführt werden.

Im Falle von Gewalt oder bei Vorliegen eines Härtegrundes (z.B. Alkoholmissbrauch) kann die Ehewohnung dem belasteten Ehegatten vorläufig zugewiesen werden.

Wer bekommt die Möbel?
Der die Kinder betreuende Elternteil darf alles behalten, was er benötigt, um einen geordneten Haushalt mit den Kindern führen zu können. Ihm sind also in der Regel zuzuordnen: die Küche, Kinderzimmer, Waschmaschine, das meiste Geschirr, Besteck, Küchengeräte, evtl. auch das Familienauto.