Vermögen

Was geschieht mit den Bankkonten?
Zu unterscheiden sind:

  • oder-Konten: jeder kann ohne den anderen über das Konto verfügen
  • und-Konten: beide können nur gemeinsam über das Konto verfügen
  • Vollmachten: Das Konto gehört einer Person, der andere hat lediglich die Vollmacht, die jederzeit widerrufen werden kann

Prüfen Sie sofort, welche Art von Konten Sie haben und sorgen Sie dafür, dass jeder sein eigenes Konto hat, um weiteren Konflikten vorzubeugen.
Bei gemeinsamen Konten (und/oder) muss sich zuerst der Kontostand im Haben befinden, da sonst die Banken weiterhin auf einer Mithaftung bestehen. Lassen Sie bereits überzogene Konten "einfrieren", d.h. der Kontokorrentrahmen wird auf das vorhandene Soll reduziert. Dies ist auch einseitig möglich.

Wann hafte ich für die Schulden meines Partners?
Allein durch eine Heirat haftet kein Ehegatte für die Schulden des anderen. Wenn Kreditverträge von beiden von beiden unterschrieben wurden, dann haften beide Ehegatten für die Schulden. Sollte nur einer unterschrieben haben, dann haftet nur dieser Ehegatte. 

Das gleiche gilt auch für gemeinsame Bankkonten. Sind beide Namen auf dem Kontoauszug vermerkt, dann haften beide Ehegatten für das überzogene Girokonto. Dies bedeutet, die Bank kann sich an jeden einzelnen Ehegatten halten, wobei sie sich aussuchen kann, von wem sie das Geld verlangt.
Eine andere Frage ist es dann, welchen Anteil der Schulden ein Ehegatte im sogenannten Innenverhältnis zwischen den Eheleuten zu übernehmen hat. 
Der eine Ehegatte hat dann eventuell Ausgleichsansprüche gegen den anderen.

Mein Partner räumt das gemeinsame Konto ab. Was ist zu tun?
Bei gemeinsamen Konten besteht die Gefahr, dass einer gegen den Willen des anderen Ehegatten über das Konto verfügt. Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass jedem Partner die Hälfte des Guthabens zusteht. Sollte sich einer nach der Trennung mehr als die Hälfte abheben, besteht die Möglichkeit, per Eilverfahren bei Gericht einen Beschluss zu erzielen, dass der zu viel abgehobene Betrag zurückgezahlt werden muss. Gleichzeitig können andere Vermögenswerte des Partners sichergestellt werden, sodass der zu Unrecht abgehobene Betrag nicht verloren geht. 

Auch ein Zugewinnausgleichsanspruch kann bei Gefahr der Vermögensverschiebung gesichert werden.

Wann bekomme ich meinen Zugewinnausgleich?
Der sogenannte Stichtag zur Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches ist erst die Zustellung des Scheidungsantrags. 
Um beeinträchtigende Vermögensverschiebungen zu unterbinden, besteht jetzt die Möglichkeit Auskunft über den Stand des Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung zu verlangen. Damit kann geprüft werden, inwieweit sich das Vermögen zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und dem Stichtag verändert hat.

Fällig, d. h. ausgezahlt, wird der Zugewinnausgleich erst mit Rechtskraft einer Ehescheidung. 

Es besteht allerdings die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Regelung, einen anderen Stichtag zu wählen, zur Berechnung des Zugewinnausgleichs. Dies ist sinnvoll, um eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung zu finden, bevor überhaupt ein Scheidungsantrag eingereicht wird.

Berechnung des Zugewinnausgleichs
Hier habe ich für Sie - leicht nachvollziehbar - das System der Zugewinnausgleichsberechnung zusammengestellt.